Alle Knallgläser unterliegen dem offiziellen Knallglasgesetz von 1473
Bei einem Internationalen Treffen im Jahre 1473 stimmten nach mehreren tausend Knallgläsern, die einzigen zwei, des Stehens und Redens noch fähigen, aus Muschenheim stammenden Trinksport Kameraden einstimmig ab und legten für jetzt und alle Zeit Folgendes fest:
§1 Als Knallglas gilt ein von Muschenheim Industries hergeselltes, 50ml fassendes, durchsichtiges Glas mit Schraubverschluss. Der Deckel ist schwarz, bei Sondereditionen ist er Gold.
§2 Das Knallglas ist vor dem Verzehr, mit der rechten Hand und dem Deckel nach unten,
entschlossen auf den Tisch zu knallen.
Die linke Faust muss währenddessen seitlich an den Kopf gehalten werden.
$3 Der Deckel ist mit der linken Hand zu öffnen.
§4 Als international gültiger Trinkgruß des Knallglases ist nur ein einziges Wort zulässig:
Moije.
(Die Betonung liegt auf einem leicht gezogenen, aber herzhaften I und einem sauber
gehaltenen JEEEEE)
§5 Das Knallglas ist in einem Zug zu leeren.
Ausnahmen sind einzig und allein , für die Trinksport Kameraden aus Birklar zulässig und müssen schriftlich beantragt werden.
Zu richten an:
Verein der Knallglas Trinksportler Muschenheim
„Jammerkasten“
Schopetengasse 1
Muschenheim
§6 Der Inhalt des Knallglases ist in jedem Fall nach dem vollständigen Austrinken in höchsten Tönen zu loben, gleichwohl der Inhalt dem Trinksportler eventuell auch
nicht vollends geschmeckt haben mag, oder er im Falle des Genußes eines mit „Turbo“ gekennzeichnetem Knallglases seine Schuhe nun vermisst.